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Neuer Zeitplan für die Einführung der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur

Neueste Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz bringen zusätzliche Herausforderungen für die Erstellung einer elektronischen Identität (E-ID) mit sich. Damit der Datenschutz und die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet bleiben, braucht es Weiterentwicklungen, welche die Einführung der E-ID zeitlich verzögern.
© E-ID

Der Sicherheitsaspekt ist höher zu gewichten als die Einführung zum ursprünglich genannten Zeitpunkt. Unabhängig davon wird die Vertrauensinfrastruktur ihren Betrieb voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 aufnehmen können, wie das Bundesamt für Justiz informiert.

Anfang Jahr wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass angesichts des knappen Resultats in der Volksabstimmung die Hauptkritikpunkte der Gegnerinnen und Gegner bei der Entwicklung der E-ID bis zur Einführung soweit möglich umgesetzt werden. Namentlich soll der Datenschutz weiter gestärkt und die Vertrauenswürdigkeit bei der Nutzung erhöht werden. Das gilt nach wie vor. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gewichtet Weiterentwicklungen zu Gunsten von Datenschutz und Sicherheit höher als die Einführung der E-ID zum ursprünglich genannten Zeitpunkt.

Neueste Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) bringen zusätzliche Herausforderungen für die Erstellung einer E-ID mit sich. Deshalb hat das Bundesamt für Justiz (BJ) entschieden, die Sicherheit beim Online-Ausstellungsprozess weiter zu erhöhen. Durch den Einsatz von weiteren technischen Vorkehrungen sollen beispielsweise das Einschleusen von Schadsoftware auf dem Endgerät erschwert und die Erkennung von Deepfakes gestärkt werden.

Die Lösungsansätze werden derzeit in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des BJ weiter konsolidiert. Die dafür erforderlichen Anpassungen nehmen jedoch Zeit in Anspruch, weshalb die Einführung der E-ID verschoben wird. Das BJ ermittelt derzeit auch die Auswirkungen auf den Ressourcenbedarf. Das genaue Datum für die Einführung der E-ID wird bekannt gegeben, sobald diese Arbeiten weitgehend abgeschlossen sind.

Arbeiten zur Vertrauensinfrastruktur sind weit fortgeschritten

Die Entwicklung der für den Betrieb der E-ID notwendigen Infrastruktur ist weit fortgeschritten und wird seit mehr als einem Jahr von Behörden und Privaten in einer Test­umgebung erfolgreich ausprobiert (sog. Public Beta). Deshalb wird die Infrastruktur ihren Betrieb voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 unabhängig von der Einführung der E-ID aufnehmen können. Der Bundesrat wird das Bundesgesetz über die elektronische Identität und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) auf diesen Zeitpunkt hin zumindest teilweise in Kraft setzen. Damit kann ab diesem Zeitpunkt die Vertrauensinfrastruktur von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Privaten für die Ausstellung von weiteren elektronischen Nachweisen genutzt werden. So beispielsweise für die Ausstellung des elektronischen Führerausweises.
 

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