Pressemitteilung
Cyberkriminalität als internationale Bedrohung
Auch im vergangenen Jahr ist die Zahl der Angriffe aus dem Netz wieder gestiegen. Das Bundesamt für Sicherheit hat im Jahr 2025 über 57'000 digitale Straftaten in der Schweiz dokumentiert. Die Dunkelziffer dahinter ist gewaltig. Dass dieser Zweig der Kriminalität riesige Summen an Vermögen und Firmenkapital vernichten kann, ist kein Geheimnis. Umso wichtiger ist es, dass sich Unternehmen in der Schweiz fortlaufend um ihre IT-Sicherheit kümmern.
Eine gesunde Schutzstrategie ist wichtig
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) hat diesbezüglich offizielle Richtlinien veröffentlicht. Die Empfehlung daraus lautet, dass Unternehmen in der Schweiz auf eine dreistufige Absicherung setzen sollten. Diese besteht aus:
- Technischen Schutzmassnahmen
- Organisatorischen Prozessen
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Nachfolgend die drei Stufen im konkreten Überblick.
Technische Schutzmassnahmen
Die Unternehmensdaten sollten regelmässig gesichert werden. Die jeweiligen Backups sollten physisch gespeichert aufbewahrt werden. Wenn keine Speicherung auf Festplattenservern im Unternehmen selbst erfolgen kann, ist es zumindest wichtig, dass eine klare Trennung zum restlichen Firmennetzwerk besteht. Andernfalls könnte Ransomware im Fall eines Angriffs die laufenden Systeme und das Backup verschlüsseln.
Software-Anwendungen, Betriebssysteme und die Firmware auf allen Servern und Endgeräten sollten immer auf dem neuesten Stand sein. Ausserdem sollten sensible Daten immer mit einer Mehrfaktor-Authentifizierung geschützt sein.
Zudem ist es wichtig, sich nicht auf einem einmal eingerichteten IT-Sicherheitssystem auszuruhen. Regelmässige Kontrollen, wie die Penetrationstests durch AWARE7, sorgen dafür, dass die Schwachstellen in Ihrem Betrieb gefunden werden, bevor ein Hacker sie finden kann.
Organisatorische Prozesse
Klar definierte IT-Zuständigkeiten und vorher festgelegte Notfallpläne für den Ernstfall reduzieren die Gefahr eines erfolgreichen Angriffs auf die Daten und die IT-Infrastruktur eines Unternehmens erheblich.
Wichtig ist dabei, dass ein solcher Plan immer analog irgendwo zu finden ist. In dem Plan muss festgehalten werden, wie sich einzelne Abteilungen im Ernstfall zu verhalten haben, wer in welcher Reihenfolge zu informieren ist und wie sichergestellt werden kann, dass zumindest ein Minimalbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Die meisten Angriffe erfolgen über Social Engineering oder über Phishing-E-Mails. Um diese beiden grossen Gefahrenquellen so weit wie möglich zu minimieren, ist eine umfassende Schulung aller Mitarbeitenden erforderlich. Sinnvoll ist es ausserdem, diese Schulung in wiederkehrenden Abständen zu wiederholen.
Es muss eine umfassende Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für die Gefahren, die mit einem erfolgreichen Cyberangriff einhergehen, erfolgen.
Wo kann bei einem Angriff staatliche Unterstützung angefordert werden?
Umfangreiche Hilfestellungen und Checklisten werden vom Bundesamt für Cybersicherheit zur Verfügung gestellt. Wenn in Ihrem Unternehmen ein Vorfall eintritt oder eine erhebliche Schwachstelle gefunden wird, gibt es ein BACS Report Portal. Hier können Sie eine Meldung machen und erhalten anschliessend weitere Hilfe.
Wenn Ihr Unternehmen zu den Betreiberinnen kritischer Infrastruktur gehört, gilt in der Schweiz eine Meldepflicht für Cyberattacken von erheblichem Ausmass. Auch hier muss die Meldung unmittelbar an das BACS erfolgen. Laut Definition des Instituts für Datenschutz und Datensicherheit ist ein erheblicher Cyberangriff ein Angriff der:
- zur Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur führt,
- einen Abfluss oder eine Manipulation von Informationen beinhaltet,
- mit Erpressung, Bedrohung oder Nötigung verbunden ist oder
- eine hohe Ausbreitungsfähigkeit mit sich bringt.
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