Roaming 04.01.2021, 08:30 Uhr

Jetzt ist Schluss mit Schweizer Roaming-Abzocke

Seit Beginn dieses Jahres ist das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft. Kunden dürfen nun mehr selber bestimmen und das Roaming wird fairer. Wir fassen zusammen.
(Quelle: Pixabay)
Seit dem ersten Januar gilt das revidierte Fernmeldegesetz. Dies bietet Kunden ganz entscheidende Verbesserungen – nicht nur beim Preis. Diese Neuerungen erwarten Sie ab jetzt (teilweise ab Sommer)

1. Roaming-Pakete bleiben länger gültig

Schon einige Jahre bieten Telkos pauschale Datenpakete fürs Ausland an. Diese sind meist günstiger als der Kilobyte-Preis. So weit, so gut. Der Pferdefuss jedoch: Die Datenpakete waren oft relativ klein oder dann riesig gross – erstere beinhalten nicht genug Daten und bei Letzteren bleibt was über und läuft ab. Nach 30 Tagen war dies jeweils so weit – verbrauchte man also im Urlaub nicht alle Daten, war das Paket bis zum nächsten Urlaub schon verfallen. Das ändert sich nun: Alle Datenpakete müssen 12 Monate lang gültig sein. Verbrauchen Sie also in den Osterferien nur 200 Ihres 500 MB Paketes, können Sie es in den Weihnachtsferien immer noch «versurfen».

2. Kostenobergrenze ist Pflicht

Roaming-Services sind oftmals Kostenfallen, weil Kunden nicht genau wissen, wie viele Daten für welche Anwendungen benötigt werden. Ab dem 1. Juli gilt deshalb: Kunden müssen vorher einen Kostendeckel festlegen, bevor sie Roaming-Leistungen in Anspruch nehmen können. So lassen sich böse Überraschungen auf der Abrechnung verhindern.

3. Keine Zeit-Takte beim Telefonieren im Ausland

Man zahlt einen Pauschalbetrag für Anrufe unter einer Stunde? Nope, damit wird auch am 1.7. Schluss sein. Damit 30-Sekunden-Gespräche kein Vermögen mehr kosten und beim Surfen aufgerundet wird, muss der Anbieter auf die Sekunde und aufs Kilobyte genau abrechnen. Runden ist nur noch auf die nächste 10 Rappen-Grenze erlaubt.

4. Roaming-Regeln müssen transparent sein

Anbieter müssen ab kommendem Juli ihre Kunden in für Laien verständlichen Worten darüber aufklären, wie und wo die aktuell geltenden Tarife und Buchungsoptionen eingesehen werden können. Dazu muss die Option der Kostenlimite oder jene der kompletten Roaming-Sperrung aktiv vom Anbieter beworben werden.

5. Freie Telefonwahl

Das Problem ist von den Routern her bekannt: Telefongesellschaften rüsten ihre Kunden schon seit Jahren auf VoIP-Telefone um, da zum Ende dieses Monats das alte GSM/2G-Netz endgültig abgeschaltet wird. Meist haben sie dabei gleich die Telefongeräte aus der eigenen Firma angebracht – alternativlos. Zukünftig geht das nicht mehr. Telkos müssen die notwendigen Informationen auf Nachfrage bekanntgeben, sodass Kunden selbst entscheiden können, ob sie ein anderes Telefongerät nutzen wollen.

6. Call Center können juristisch belangt werden

Seit diesem Jahr sind Filter gegen unerwünschte Werbeanrufe bei jedem Telko Pflicht. Ergänzend dazu wurde das Gesetz über unlauteren Wettbewerb so geändert, dass Werbeanrufe von nicht im Telefonverzeichnis eingetragenen Nummern verboten sind. Zudem können Unternehmen, die den Stern-Eintrag (für «wünscht keine Werbung») im Telefonbuch ignorieren, rechtlich belangt werden. Die Verfolgung von im Ausland ansässiger Unternehmen gestaltet sich allerdings schwierig.

7. Surfgeschwindigkeit muss transparenter werden

Kommenden Herbst tritt dann noch eine neue Regelung in Kraft: Salt, Swisscom und Sunrise müssen die Qualität des mobilen Internets regelmässig messen und die Resultate dieser Messungen bekanntgeben. Auch für den heimischen Internetanschluss wird das Pflicht. So erhält der Kunde mehr Transparenz, wenn es darum geht, wie schnell seine Leitung wirklich ist – und man den angemessenen Preis dafür zahlt.



Kommentare
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zueh
04.01.2021
Kann mir jemand sagen, ob auch der Routerzwang abgeschafft wird.

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WeVo
04.01.2021
Wer es glaubt wird seelig. Die werden sicher wieder einen "Chrampf" ausdenken um uns zu melken.

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POGO 1104
04.01.2021
Kann mir jemand sagen, ob auch der Routerzwang abgeschafft wird. Zumindest bei Swisscom gibt es keinen Routerzwang. Man muss sich nur die Info zusammensuchen um alternative Router zu verwenden zu können.

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POGO 1104
04.01.2021
@Florian Bodoky Alle Datenpakete müssen 12 Monate lang gültig sein. Verbrauchen Sie also in den Osterferien nur 200 Ihres 500 MB Paketes, können Sie es in den Weihnachtsferien immer noch «versurfen». Afaik gilt das erst ab 1. Juli 2021 - Dein Beispiel mit den Osterferien funktioniert also (noch) nicht.... Hab grad keine Quelle zur Hand, aber wird gemäss Onkel Google mehrfach so erwähnt.... Beispiel: https://www.konsumentenschutz.ch/allgemein/2020/11/dank-konsumentenschutz-besserer-schutz-vor-laestigen-werbeanrufen-und-hohen-roaming-rechnungen/

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Mobifit
04.01.2021
Das sind keine wichtige Erleichterungen für den Konsument, sondern hauptsächlich Kosmetik. Ein richtiger Schritt wäre ein Angleichen an den EU Roaming Gebühren. Nebenbei: Ich vermisse auch ein "Telefonbuch" für Mobiltelefone. Festnetzanschlüsse verschwinden kontinuierlich und werden durch Mobiltelefone ersetzt. Die Publikation einer Mobiltelefon Nummer ist jedoch immer noch freiwillig.

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Masche
04.01.2021
Nebenbei: Ich vermisse auch ein "Telefonbuch" für Mobiltelefone. Festnetzanschlüsse verschwinden kontinuierlich und werden durch Mobiltelefone ersetzt. Die Publikation einer Mobiltelefon Nummer ist jedoch immer noch freiwillig. Auch die Publikation einer Festnetznummer ist freiwillig. Zudem kann man auch seine Mobiltelefonnummer publizieren. Die meisten wollen das aber nicht.

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extracool
04.01.2021
Auch die Publikation einer Festnetznummer ist freiwillig. Zudem kann man auch seine Mobiltelefonnummer publizieren. Die meisten wollen das aber nicht. Auch die Publikation von Festnetz ist schon länger freiwillig. Es wird nichts mehr automatisch eingetragen!

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extracool
05.01.2021
Wenn man die "Credentials" der Swisscom bezieht um sie in ein eigenes Gerät einzutragen unterschreibt man gleichzeitig einen Vertrag, welche eine Rechnung unanfechtbar macht, weil Swisscom nicht mehr "sicherstellen" kann, dass die Credentials missbraucht werden. Das nenne ich mal Kundenunfreundlich, und ganz nebenbei, Man könnte es durchaus so gestalten, dass jedes Gerät einen eigenen Code bekommt, welcher vorab authorisiert werden müsste - prblemlos! Aber Swisscom will damit erreichen, dass die Kunden nicht eigene Geräte nutzen.

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extracool
05.01.2021
Wir haben in der Schweiz doppeklt so viele Mobilanschlüsse wie Festnettelefone. Die Mehrheit nutzt Internet über Mobiltelefone. Hier erscheint mir die Frage, warum denn Gespräche auf Mobiltelefone immer noch 5-6x teuer verrechent werden, als auf Festnetz. Das wäre mal kundenfreundliche, wenn man die Preise generell niederiger festlegen würde. Viele ältere Leute werden nämlich kräftig abgezockt, wenn sie ihre Enkel oder Kinder anrufen. Das sei hier mal erwähnt.

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karnickel
07.01.2021
Wenn man die "Credentials" der Swisscom bezieht um sie in ein eigenes Gerät einzutragen unterschreibt man gleichzeitig einen Vertrag, welche eine Rechnung unanfechtbar macht, weil Swisscom nicht mehr "sicherstellen" kann, dass die Credentials missbraucht werden. ... Mit Deinen SIP-Zugangsdaten kannst Du weltweit zu einem anderen Anbieter gehen und diese dort verwenden. "Deine" Credentials können also von vielen Stellen missbraucht werden, ohne dass Dir das bewusst sein könnte. - Dir natürlich schon. Weil, wenn jemand diese erhalten will, ja schon technisch ein bisschen was weiss. Aber von den 0,2% die das wollen könnten halt immernoch 0,002% keine Ahnung darüber haben, dass sie diese Daten nicht einfach freesipphone.biz.cn oder sonstwem geben sollten. Und wie es halt so ist, wenn etwas technisch nicht abdeckbar ist... dann kommen sofort die Juristen "...kein Problem..." und schreiben es in den Vertrag mit rein. "Wir hatten es Ihnen ja noch extra geschrieben, obwohl wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden können. Niemals!" Verstehst Du nun wie kundenunfreundlich? ... Viele ältere Leute werden nämlich kräftig abgezockt, wenn sie ihre Enkel oder Kinder anrufen. Das sei hier mal erwähnt. Im Artikel hier geht es ja ums Reisen mit einem solchen Gerät ins Ausland. Da würde ich spontan sagen, dass auch Anrufe älterer Leute an ihre Enkel eine teure Geschichte sind. Also beidseitig herum. Es sind zwei "Mitesser" im Spiel, einer bei dem man seinen Vertrag (Abo oder Prepaid) hat und einer, bei dem man unter dem Sendemast steht. Die wollen beide was haben, egal von wem.