Anzeige
Anzeige
Anzeige
Lesedauer 3 Min.

Urteil gegen Nortonlifelock wegen Antiviren-Abo

Das Landgericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den IT-Security-Anbieter Nortonlifelock Ireland Limited wegen der Vermarktung seines Produkts «NortonTM 360 Deluxe» stattgegeben.
© Shutterstock/rawf8

Die Richter sehen den Vorwurf der einseitigen Verlängerung eines gekündigten Virenschutz-Abos als irreführend.

«Besonders dreistes Vorgehen»

«Das Vorgehen von Nortonlifelock war besonders dreist: Das Anschreiben mit der angeblichen Vertragsverlängerung erweckte den Eindruck, als könnte der Anbieter den gekündigten Vertrag einfach nochmal verlängern», so Rosemarie Rodden, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der konkrete Fall: Nach Kündigung ihres Virenschutz-Abonnements bekam eine Kundin eine E-Mail ihres alten Anbieters: Ihr Abo sei kostenlos um 30 Tage verlängert worden. Mit der Verlängerung kaufe sie ein wiederkehrendes Abonnement, das nach der erstmaligen Laufzeit automatisch für 104,99 Euro im Jahr verlängert werde.

«Wiederkehrendes Abonnement»

In dem Schreiben hiess es: «Ihr Abonnement ist seit über zwei Wochen abgelaufen. Daher haben wir Ihr Abonnement einmalig kostenlos um 30 Tage verlängert.» Weiter unten informierte ein Sternchenhinweis über «Wichtige Abonnement-, Preis- und Angebotsdetails» - einmal mehr Grund für die Verbraucher, dieses Kleingedruckte besonders genau zu lesen.

Denn darin hiess es: «Mit der Verlängerung Ihres Abonnements kaufen Sie ein wiederkehrendes Abonnement, das nach der erstmaligen Laufzeit automatisch verlängert wird. Für die Verlängerung wird jährlich folgender Preis abgerechnet: 104,99 Euro.» Aus Sicht des Berliner Landgerichts ist die Mitteilung über die vermeintliche Abo-Verlängerung mehrfach irreführend.

Den Richtern nach wird wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, dass eine solche Verlängerung des Vertrags einseitig durch den Anbieter erfolgt. Der Hinweis auf die Abo-Details könne weiter so verstanden werden, dass die zunächst kostenfreie Vertragsverlängerung zum Kauf eines wiederkehrenden Abonnements geführt habe.

Auch diese Angabe sei zur Täuschung geeignet. Zudem werde suggeriert, dass das Abo erneut gekündigt werden müsse, um eine kostenpflichtige Verlängerung zu verhindern. Als unzulässig wertete das Gericht auch die fehlende Möglichkeit, Widerspruch gegen den Versand solcher E-Mails einzulegen. Das aktuelle Urteil (PDF) erging als Versäumnisurteil. (pressetext.com)
 

Kommentare

Recht
Anzeige
Anzeige

Neueste Beiträge

FRITZ! bringt grosses Update FRITZ!OS 8.50
FRITZ!OS 8.50 ist da. Der Roll-out startet mit der FRITZ!Box 7690 und folgt in den nächsten Wochen für alle aktuellen FRITZ!Box- und FRITZ!Repeater-Modelle.
5 Minuten
Windows für hybride Intelligenz
Microsoft hat seine Vision für Windows als Plattform für «hybride Intelligenz» vorgestellt. Dabei werden lokale und cloudbasierte KI kombiniert.
3 Minuten
Interview Marc Marthaler
«Jetzt ist die Zeit, Berufsbildung neu zu denken»
Sinkende Lehrstellenzahlen, KI im Arbeitsalltag und neue Tätigkeitsprofile fordern die Berufsbildung heraus. Marc Marthaler, Geschäftsführer von ICT-Berufsbildung Schweiz erläutert, warum Weiterbildung wichtiger wird und der Berufsbegriff neu zu denken ist. Nicht weniger, sondern mehr Ausbildung ist gefragt, sagt er. Und wünscht sich, dass das Wort «Beruf» künftig weniger eng verstehen würde.
6 Minuten

Das könnte Sie auch interessieren

Der Zenit für Gamer, Cosplayer und Fans von Star Wars
Fantasy Basel 2024: der grosse Rückblick
Sie war auch dieses Jahr die wichtigste Messe für Gamer, Cosplayer oder einfach für alle, die galaktische und fantastische Geschichten lieben. PCtipp hat die coolsten Bilder auf der Fantasy Basel 2024, der grössten Schweizer Comic Con, gesammelt.
3 Minuten
13. Mai 2024
Internet-Tipps
Schneller surfen - so klappt es!
Es ist frustrierend, wenn Webseiten nur langsam laden, Bilder erst mit einiger Verzögerung erscheinen, Streams ruckeln und Downloads ewig dauern. Der PCtipp erklärt, wie Sie Ihre Internetgeschwindigkeit richtig messen und gibt Tipps zur Abhilfe.
8 Minuten
16. Sep 2026
Gefälschte Migros-Umfrage lockt mit kostenloser Lebensmittelbox
Eine gefälschte Migros-Umfrage verspricht als Belohnung eine kostenlose Lebensmittelbox. Wer die Umfrage ausfüllt und das vermeintliche Geschenk anfordert, wird auf eine betrügerische Bestellseite weitergeleitet.
3 Minuten
23. Sep 2026
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kommentare