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Zulassungen für die Abstimmung vom 14. Juni 2026 erteilt

Im Nachgang zum Vorfall in Basel-Stadt anlässlich des Urnengangs vom 8. März 2026 haben die Kantone St.Gallen, Graubünden und Thurgau ihre E-Voting-Prozesse überprüft und zusätzliche Massnahmen ergriffen.
© Wokandapix/Pixabay

Die Bundeskanzlei erachtet eine Wiederholung des Vorfalls von Basel-Stadt als sehr unwahrscheinlich. Sie hat deshalb diesen Kantonen Zulassungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 erteilt.

Die Kantone St.Gallen, Graubünden und Thurgau haben die Bundeskanzlei um Zulassungen für den Einsatz von E-Voting anlässlich der eidgenössischen Abstimmung vom 14. Juni 2026 ersucht. Sie haben hinsichtlich des Vorfalls, der sich im Kanton Basel-Stadt bei der Abstimmung vom 8. März 2026 zugetragen hat, ihre Prozesse überprüft. Damals konnten 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht entschlüsselt und ausgezählt werden. Das Problem war auf Unregelmässigkeiten bei der Handhabung Pin-geschützter USB-Sticks durch den Kanton zurückzuführen. Zwischen dem Vorfall in Basel-Stadt und dem eingesetzten E-Voting-System, das die Schweizerische Post zur Verfügung stellt, besteht kein Zusammenhang. Entsprechend waren die Kantone St.Gallen, Graubünden und Thurgau von der Unregelmässigkeit nicht betroffen.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die in den drei Kantonen bereits bestehenden Prozesse grundsätzlich geeignet sind, um solchen Unregelmässigkeiten zuvorzukommen. Dies wird namentlich durch die Einhaltung einer strengen, bestehenden Form des Vieraugenprinzips gewährleistet.

Unter Einbezug der Schweizerischen Post, der Bundeskanzlei sowie des Bundesamtes für Cybersicherheit haben die Kantone über die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen hinaus weitere Massnahmen definiert und teilweise bereits umgesetzt, welche die Resilienz der Prozesse zusätzlich stärken. Zu diesen gehören unter anderem der Einsatz zusätzlicher Typen von Speichermedien sowie Anpassungen der bei den operativen Schritten eingesetzten Checklisten, um zu gewährleisten, dass keine Handlungsschritte ausgelassen werden und dass das Vieraugenprinzip konsequent eingehalten wird. Die Bundeskanzlei erachtet damit eine Wiederholung des Vorfalls, wie er in Basel-Stadt eingetreten ist, als sehr unwahrscheinlich. Sie hat den Kantonen St.Gallen, Graubünden und Thurgau deshalb die Zulassungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der eidgenössischen Abstimmung vom 14. Juni 2026 erteilt.

Die Kantone treffen in Absprache mit der Bundeskanzlei laufend Massnahmen, um E-Voting weiter zu verbessern. Die Bundeskanzlei begleitet deren Ausarbeitung und überprüft die Umsetzung im Rahmen der Bewilligungsverfahren. Der Kanton Basel-Stadt hat eine externe Analyse der Umstände und Ursachen des Vorfalls in Aussicht gestellt. Die Bundeskanzlei wird die Ergebnisse im Detail prüfen und bei Bedarf die Kantone auffordern, weitere Massnahmen zu treffen. Der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt hat entschieden, die Versuche mit E-Voting bis Ende Jahr 2026 auszusetzen.

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