Apple passt die App-Geschäftsbedingungen in der EU an
Apple ändert nach langjährigen Streitigkeiten mit der Europäischen Kommission seine Geschäftsbedingungen für Entwickler in der Europäischen Union. Damit sollen die Dispute rund um alternative Vertriebswege und Zahlungsoptionen beigelegt werden. Gleichzeitig führt Apple ein einheitliches Modell für alle Entwickler ein, die Apps in der EU anbieten. Die neuen Bedingungen können ab sofort akzeptiert werden und treten zum 1. Oktober in Kraft.
Kern der Änderungen ist eine neue Gebührenstruktur. Die bisherige Core Technology Fee, die unter bestimmten Voraussetzungen pro App-Installation anfällt, wird durch eine Core Technology Commission ersetzt. Für Apps, die ausserhalb des App Stores über alternative Marktplätze oder das Internet vertrieben werden, verlangt Apple künftig fünf Prozent Provision auf digitale Transaktionen. Die bisherige anfängliche Anschaffungsgebühr sowie die Gebühr für Dienstleistungen im App Store entfallen.
Auch die Provisionen für Apps im App Store werden neu geregelt. Für Apps, die Apples In-App-Käufe nutzen, beträgt die Provision künftig 26 Prozent. Für die grosse Mehrheit der Entwickler – darunter Teilnehmer am App Store Small Business Program, Mini Apps Partner Program und Video Partner Program sowie für nach dem ersten Jahr automatisch verlängerte Abonnements – gilt ein Satz von 15 Prozent.
Nutzen Apps im App Store eine alternative Zahlungsabwicklung, verlangt Apple eine Provision von 20 Prozent. Für Entwickler in den genannten Sonderprogrammen reduziert sich diese auf zehn Prozent. Bei Apps, die für den Abschluss eines Kaufs aus der App heraus auf eine externe Website verlinken, beträgt die Provision 15 Prozent beziehungsweise zehn Prozent für die entsprechenden Programme.
Apple erlaubt Kombination verschiedener Zahlungswege
Eine weitere Neuerung betrifft die Kombination von Apple In-App-Käufen mit alternativen Zahlungsoptionen. Entwickler können künftig in der EU mehrere Möglichkeiten parallel anbieten – etwa Apple In-App-Käufe, eine alternative Zahlungsabwicklung innerhalb der App oder eine Weiterleitung auf eine Website. Die gewählten Optionen müssen allerdings jeweils zwölf Monate beibehalten werden.
Apple will zugleich den Jugendschutz bei alternativen Zahlungswegen ausweiten. Apps aus der Kategorie «Kinder» dürfen keine Links zu Websites enthalten, auf denen Transaktionen durchgeführt werden können. Bei Nutzern unter 18 Jahren müssen Apps, die alternative Zahlungen oder externe Websites für Transaktionen nutzen, zudem einen Schutzmechanismus vorsehen, der die Einbeziehung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vor einem Kauf verlangt. Für Kinder unter 13 Jahren sind entsprechende Links zu Transaktions-Websites grundsätzlich nicht zulässig. In Ländern mit einer höheren Altersgrenze für die erforderliche Zustimmung der Eltern gelten die Schutzmassnahmen entsprechend.
Mehr Unternehmen können alternative App-Marktplätze betreiben
Apple erweitert darüber hinaus die Voraussetzungen für Unternehmen, die in der EU alternative App-Marktplätze betreiben oder Apps direkt über das Internet vertreiben wollen. Zugelassen werden sollen unter anderem Unternehmen, die bestimmte Anforderungen an die finanzielle Stabilität erfüllen, börsennotiert sind oder zu einem börsennotierten Unternehmen gehören. Auch Unternehmen mit Finanzierung durch eine etablierte Venture-Capital-Gesellschaft, nach einer Wirtschaftsprüfung sowie staatliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen können die Voraussetzungen erfüllen.
Für Apps, die direkt über das Internet vertrieben werden, hält Apple an der sogenannten Notarization fest. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Sicherheitsprüfung der Apps, die unter anderem auf die Funktionalität und den Schutz vor schwerwiegenden Bedrohungen abzielt. Apple begründet dies damit, dass beim Internetvertrieb die laufende Kontrolle eines Marktplatzbetreibers fehlt.
Apple stellt Entwicklern nach eigenen Angaben weitere Informationen zu den neuen Vertriebs- und Zahlungsoptionen über seine Developer-Support-Angebote zur Verfügung.
Kommentare