Anzeige
Anzeige
Anzeige
Lesedauer 3 Min.

Pornos: Browserverlauf als Beweis

Der Besitz von harter Pornografie ist in der Schweiz strafbar. Was aber genau bedeutet Besitz? Zum Beispiel, wenn der Browserverlauf nicht gelöscht wurde? Ja!
PcTipp
PcTipp
© Quelle: PCtipp.ch

Harte pornografische Inhalte werden zunehmend auch hierzulande zu einem Problem. So hat die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) im vergangenen Jahr massiv mehr Verdachtsmeldungen der Kategorie «harte Pornografie» erhalten. Erstmals seit dem Bestehen von Kobik im Jahr 2003 hat diese Kategorie mit über 1700 Meldungen zahlenmässig die Kategorie «Spam» überholt. Fast alle dieser Meldungen aus der Bevölkerung betrafen übrigens Sites mit kinderpornografischen Inhalten. Zur harten Pornografie gehören etwa Inhalte, in denen sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren oder menschlichen Ausscheidungen zu sehen sind. Hier liefert das Schweizerische Strafgesetzbuch eine klare Definition.

Konsum nicht strafbar

Was früher oftmals via einschlägiger Foren, Mailing-Listen oder mittels Tauschhandel verbreitet wurde, kann in der heutigen vernetzten Welt konsumiert werden, ohne die Inhalte physisch zu besitzen. Und der blosse Konsum ist nach geltendem Schweizer Recht nicht strafbar. Das Bundesgericht in Lausanne hat sich nun vor Kurzem damit auseinandergesetzt, wo in Zeiten des Internet der Konsum aufhört und der Besitz von harter Pornografie anfängt.

Aber der Reihe nach: Bei einem Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, wurden elektronische Dateien im temporären Internetspeicher gefunden, die unter anderem sexuelle Handlungen mit Tieren zeigen. Im Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Bern wurde er dann allerdings vom Vorwurf freigesprochen, dass er hiermit harte Pornografie besitzt. Zu Unrecht, wie jetzt das Bundesgericht in Lausanne festgestellt hat. Nach dessen Auffassung ist es dabei entscheidend, über welches IT-Know-how ein User verfügt.

Auf der nächsten Seite gehts weiter

Konkret bedeutet dies: Sieht man sich im ...

Konkret bedeutet dies: Sieht man sich im Internet beispielsweise sodomistische Bilder an, werden diese auch im Cache des jeweiligen Browsers abgelegt. Ist man sich dieser technischen Tatsache bewusst und entfernt die Daten aber nicht, verstösst man wegen des Besitzes gegen geltendes Recht und kann somit zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt werden. Im Urteil des Bundesgerichts heisst es, dass hierdurch Besitzwillen manifestiert werde - selbst wenn auf die Daten nicht mehr zugegriffen wird.

Schwierige Beweisführung

Aber wie soll nun festgestellt werden, ob jemand wissentlich den Cache nicht leert, um auf die expliziten Daten wieder zugreifen zu können? Dem Entscheid des Bundesgerichts zufolge ist dies «nach den konkreten Umständen im Einzelfall zu entscheiden». Hinweise für die Urteilsfindung könnten sich etwa beispielsweise aus der Änderung der automatischen Interneteinstellungen, dem Nachweis eines Offline-Zugriffs oder aus den jeweiligen allgemeinen Fachkenntnissen im Umgang mit Computern und Internet ergeben. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Beweisführung hier nicht allzu einfach werden dürfte.

Ausserdem darf man nicht ausser Acht lassen, dass sich mittels forensischer Methoden praktisch alle gelöschten Dateien wieder herstellen lassen. Auch wenn man Informationen von seinem Rechner entfernt, sind diese noch lange nicht im Nirwana verschwunden und lassen sich - geeignete Fachkenntnisse vorausgesetzt - rekonstruieren.

Kommentare

Internet Cloud Datenverwaltung Gesellschaft PC Sicherheit Internet & Sicherheit Windows & PC
Anzeige
Anzeige

Neueste Beiträge

Mittelklasse-Smartphone
Im Test – Sony Xperia 10 VIII
Mit dem Xperia 10 VIII bringt Sony ein kompaktes Mittelklasse-Smartphone auf den Markt, das den Alltagsnutzen in den Vordergrund stellt. Wie es sich gegenüber der Konkurrenz schlägt, verrät unser Test.
4 Minuten
14. Okt 2026
Neues Apple TV 4K für 299 Franken vorgestellt
Die nächste Generation von Apple TV 4K ist da. Sie bietet das bisher immersivste Heimkinoerlebnis. Dank integrierter Fernfeldmikrofone können Anwender mit Siri auf Apple TV 4K auch vollständig freihändig sprechen.
3 Minuten
14. Okt 2026
OPPO stellt ColorOS 17 mit neuen KI-Agenten vor
Die neue Version des Smartphone-Betriebssystems soll komplexe Aufgaben mithilfe von KI selbstständig erledigen und die Systemleistung verbessern. Hinzu kommen neue Datenschutz- und Sicherheitsfunktionen. Allerdings werden mehrere Neuerungen zunächst nicht in Europa verfügbar sein.
4 Minuten
13. Okt 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Der Zenit für Gamer, Cosplayer und Fans von Star Wars
Fantasy Basel 2024: der grosse Rückblick
Sie war auch dieses Jahr die wichtigste Messe für Gamer, Cosplayer oder einfach für alle, die galaktische und fantastische Geschichten lieben. PCtipp hat die coolsten Bilder auf der Fantasy Basel 2024, der grössten Schweizer Comic Con, gesammelt.
3 Minuten
13. Mai 2024
Gefälschte Migros-Umfrage lockt mit kostenloser Lebensmittelbox
Eine gefälschte Migros-Umfrage verspricht als Belohnung eine kostenlose Lebensmittelbox. Wer die Umfrage ausfüllt und das vermeintliche Geschenk anfordert, wird auf eine betrügerische Bestellseite weitergeleitet.
3 Minuten
23. Sep 2026
Neue Domain-Endungen für das Internet
Die globale Verwaltungsstelle für Internetadressen ICANN wird am 7.Oktober 2026 die Liste der Bewerbungen für neue Domain-Endungen veröffentlichen.
3 Minuten
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kommentare