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Start Pilotversuch Transparenzregister

Der Bund verstärkt die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit dem neuen zentralen Bundesregister der wirtschaftlich berechtigten Personen an juristischen Personen (sog. Schweizerisches Transparenzregister).
© Admin.ch

Das Parlament hat am 26. September 2025 das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) verabschiedet. Mit dem TJPG werden neue Transparenzpflichten für juristische Personen wie beispielsweise Aktiengesellschaften eingeführt. Ausserdem werden in einem zentralen Bundesregister all jene Personen erfasst, welche die Kontrolle über schweizerische juristische Personen oder über ausländische juristische Personen mit Bezug zur Schweiz ausüben – etwa durch ihre Beteiligung am Kapital oder aufgrund ihrer Stimmrechte.

Das Transparenzregister soll es Behörden ermöglichen, effizienter und zuverlässiger festzustellen, wer eine Rechtseinheit tatsächlich kontrolliert. Geführt wird es vom Bundesamt für Justiz (BJ). Eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) führt Kontrollen zur Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen im Transparenzregister durch. Das Transparenzregister leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Das Transparenzregister startet den Pilotversuch

Für die Umsetzung und die technische Infrastruktur des Transparenzregisters ist das BJ zuständig. Bevor das TJPG in Kraft tritt und das Transparenzregister in den operativen Betrieb genommen werden kann, ist ein umfassender Testbetrieb des Registers erforderlich. Der Pilotversuch startet am 16. Juni 2026. Er dient dazu, die gesamte technische Infrastruktur, die digitalen Prozesse sowie die Schnittstellen mit echten Daten zu testen.

Am Pilotversuch können sowohl meldepflichtige Rechtseinheiten als auch abrufberechtigte Behörden wie beispielsweise Justiz- und Verwaltungsbehörden teilnehmen. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und ist kostenlos. Im Rahmen des Pilotversuches eingegebenen Daten der Unternehmen können anschliessend direkt in das Transparenzregister übernommen werden, so dass für diese eine erneute Meldepflicht entfällt. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung des EJPD beginnt gleichzeitig der Pilotversuch. Der Pilotversuch dauert bis zum Inkrafttreten des TJPG, längstens jedoch zwei Jahre. Das TJPG tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

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