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Vergabe der UKW-Konzessionen für Radios 2027 bis 2034

Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM hat das Verfahren für die Vergabe der UKW-Funkkonzessionen zur Verbreitung von Radioprogrammen ab 2027 festgelegt. Die SRG und Privatradios mit Leistungsauftrag können auf Gesuch hin ihre bisherigen Frequenzen weiter nutzen. SRG vor UKW-Rückkehr?
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© kitterphoto/Pixabay

Die übrigen Frequenzen werden neu vergeben. Die UKW Verbreitung bleibt weiterhin freiwillig. Bewerben sich mehrere Interessenten um dieselben Frequenzen, kommt es zu einer Auktion.

Im Dezember 2025 entschied das Parlament, die Verbreitung von Radioprogrammen über UKW auch nach dem Auslaufen der UKW-Funkkonzessionen 2026 zu ermöglichen. Das BAKOM hat daraufhin im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Vergabe der UKW-Konzessionen ab 2027 bis 2034 ausgearbeitet und orientiert sich dabei an der Laufzeit der bestehenden Veranstalterkonzessionen. Demnach können die SRG und die 25 konzessionierten Radios mit Leistungsauftrag die bisherigen Frequenzen ihres Versorgungsgebiets nutzen. Sie müssen dazu beim BAKOM ein Gesuch einreichen. Frequenzen, die bis Ende 2026 nicht beansprucht werden, kann das BAKOM 2027 ausschreiben.

SRG vor UKW-Rückkehr?

Siehe auch: SRG hat UKW abgeschaltet 

Für die SRG bedeutet dies, dass eine Rückkehr zu UKW schon bald möglich ist. Das BAKOM erklärte gegenüber dem Blick: «Die Freigabe der UKW-Frequenzen tritt ab dem 1. Juli 2026 in Kraft. Die SRG kann somit auch vor 2027 auf UKW zurückkehren, wenn sie das wünscht.» 

Alle übrigen UKW-Frequenzen, die bislang Radios ohne Leistungsauftrag zugeteilt waren, werden in der bestehenden Form als Frequenzpakete («Cluster») angeboten. Alle Radioveranstalter können sich darum bewerben. Das BAKOM wird die Cluster voraussichtlich im Frühjahr 2026 auf seiner Webseite publizieren, Gesuche können bis Ende Juni eingereicht werden. Sollten sich mehrere Veranstalter für ein Cluster interessieren, wird das BAKOM voraussichtlich im Herbst 2026 eine Auktion durchführen.

Die UKW‑Verbreitung bleibt weiterhin freiwillig.

Mit diesem Vorgehen bleibt ein wesentlicher Teil des verfügbaren Frequenzspektrums für die Programme des Service public reserviert, so dass deren Veranstalter diese auch über UKW verbreiten können.

Mit der Festlegung der Rahmenbedingungen für die künftige Verbreitung über UKW setzt das BAKOM die im Dezember 2025 vom Parlament angenommene Motion 25.3950 «Neue Ausschreibung für die UKW‑Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027» um.

Informationen zur UKW-Verbreitung
UKW-Sender bleiben über 2026 hinaus in Betrieb
 

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