Der direkte Draht
11.07.2022, 08:13 Uhr
Mac-Tipp: Musik ohne Cloud synchronisieren
Keine Cloud, nur die persönliche Musiksammlung: So bringen Sie Ihre Bibliothek auf das iPhone.
Die Musik-App funktioniert immer noch ohne Cloud, auch wenn das manchmal vergessen geht
(Quelle: PCtipp.ch)
Gab es ein Leben vor dem Musikstreaming? Schwer zu sagen. Aber wenn Sie Ihre lokale Musiksammlung vom Mac aus mit dem iPad oder iPhone synchronisieren möchten, dann ist das auch heute noch möglich. Es funktioniert sogar recht einfach. Und ausserdem gibt es mehr als eine Möglichkeit, um zum Ziel zu kommen, wie wir gleich sehen werden.
iCloud für die Katz’
Vielen Nicht-Abonnenten von Streaming-Diensten wäre es wohl am liebsten, sie könnten die lokale Musiksammlung, die mit der Anwendung Musik verwaltet wird, einfach über iCloud synchronisieren. Aber das ist leider nicht möglich – egal, wie viel freier Speicher in iCloud vorhanden ist.
Stattdessen bietet Apple den Service iTunes Match separat an. Der verstaubten Aufmachung nach zu urteilen, besteht bei Apple wenig Interesse daran, diesen Dienst ins Rampenlicht zu stellen. Die Produktseite ist sogar so alt, dass man von Apple gesiezt wird!
Wie auch immer: iTunes Match bietet für 35 Franken pro Jahr die Möglichkeit, die gesamte Musikbibliothek zwischen allen Geräten zu synchronisieren. Das betrifft insbesondere Titel, die vor Urzeiten von CDs gerippt wurden und bis jetzt nur lokal verwaltet werden. Eben die klassische lokale Musikbibliothek.
Um überhaupt zu iTunes Match zu gelangen, öffnen Sie am Mac die Musik-Anwendung und anschliessend deren Einstellungen. Überzeugen Sie sich, dass im Bereich Allgemein unter Anzeigen die Option iTunes Store markiert ist:
Klicken Sie nun in der Seitenleiste auf iTunes Store. (1) Blättern Sie ganz nach unten, bis Sie den winzig kleinen Eintrag iTunes Match anklicken können: (2)
Den Rest der Installation und den Abschluss eines Abonnements erledigen die folgenden Produktseiten. Aber iTunes Match ist eigentlich nicht das Thema, sondern soll hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
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