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Auftakt zur Vergabe der 2029 freiwerdenden Mobilfunkfrequenzen

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) startet die Ausschreibung für einen wesentlichen Teil der heute genutzten Mobilfunkfrequenzen, die ab dem 1. Januar 2029 verfügbar und neu zu vergeben sind.
© Shutterstock/TPROduction

Die primären Ziele der Vergabe sind einerseits die Erhaltung und Weiterentwicklung der drei qualitativ hochstehenden Mobilfunknetze und andererseits die Förderung des Wettbewerbs im Mobilfunkmarkt. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 mittels einer Auktion.

Die heutige Mobilfunkversorgung basiert zu einem grossen Teil auf den Frequenzen, welche Ende 2028 aufgrund auslaufender Konzessionen frei werden. Für den Betrieb von Mobilfunknetzen sind diese Frequenzen aus den Bändern 800 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz und 2600 MHz von grosser Wichtigkeit. Da es sich dabei um eine knappe, öffentliche Ressource handelt, hat die ComCom diese am 1. September 2026 in einem transparenten und für alle offenen Verfahren zur Neuvergabe ausgeschrieben. Die heutigen Mobilfunkbetreiberinnen und weitere interessierte Unternehmen können zu gleichen Bedingungen teilnehmen.

Ziele der Vergabe

Mit der Neuvergabe der Konzessionen möchte die ComCom sicherstellen, dass die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft auch weiterhin mit hochwertigen Mobilfunkdiensten versorgt wird. Weitere Ziele der ComCom sind eine effiziente Zuteilung und Nutzung des Frequenzspektrums sowie der Erhalt und die Förderung des bestehenden Wettbewerbs zwischen den Mobilfunkbetreiberinnen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Zudem ist gemäss Fernmelderecht ein angemessener Auktionserlös für die knappen Frequenzen zu erzielen.

Vergabeverfahren mittels Auktion

Die Vergabe erfolgt in einer Auktion. Das international bewährte, zweistufige Auktionsverfahren hat die ComCom bereits bei der letzten Auktion im Jahr 2019 erfolgreich eingesetzt.

Die erste Stufe umfasst eine Mehrrundenauktion, bei der die verfügbaren Frequenzen auf die Bieterinnen aufgeteilt werden. In der zweiten Stufe, einer einzigen verdeckten Bietrunde, wird die Lage der Frequenzen innerhalb der Frequenzbänder bestimmt. Die Mehrrundenauktion findet nur statt, wenn die Nachfrage der Bieterinnen das Angebot an Frequenzen übersteigt.

Bietbeschränkungen stellen sicher, dass einzelne Bieterinnen nicht übermässig viele Frequenzen erwerben können, wodurch der derzeit funktionierende Wettbewerb beeinträchtigt werden könnte.

Ausschreibung und Konzessionen

Die Ausschreibung wurde mit der Publikation im Bundesblatt am 1. September 2026 eröffnet.
Alle interessierten Unternehmen, die in der Schweiz Mobilfunkdienste mit eigener Infrastruktur anbieten wollen, können sich bis am 3. Dezember 2026 um die Teilnahme am Vergabeverfahren bewerben. Die Auktion findet voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 statt.

Die Konzessionen werden technologieneutral vergeben. Somit sind die Netzbetreiberinnen innerhalb der Nutzungsvorschriften frei in der Wahl der eingesetzten Mobilfunktechnologien (z. B. 4G, 5G). Die Konzessionen sind ab dem 1. Januar 2029 für die Dauer von 15 Jahren gültig. Dies garantiert den Betreiberinnen langfristige Planungssicherheit, ohne den Marktzugang für neue Akteure übermässig lange zu verhindern.

Ausschreibungsunterlagen auf der Website des BAKOM

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