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Schleichende Preiserhöhungen bei Handy-Abos

Telekomunternehmen wollen mit Aktionsangeboten Neukunden gewinnen. Nach Vertragsabschluss erhöhen aber einige schrittweise den Abo-Preis. Der prozentuale Preisanstieg bei Salt ist am höchsten, gefolgt von Lebara, Yallo, Sunrise, Wingo und Swisscom.
© ChatGPT

Dies zeigt eine Auswertung von Dschungelkompass und dem Konsumentenschutz. Sie haben ebenfalls analysiert, bei welchen Anbietern die Preisunterschiede zwischen Neu- und Bestandeskunden am grössten sind.

Zu einem guten Preis ein Handy-Abo abschliessen und jahrelang dabeibleiben: Das war einmal. Seit rund 8 Jahren locken die Anbieter mit immer neuen Aktionspreisen, einige zeitlich begrenzt, andere nicht. So wollen sie Neukunden gewinnen. Diese Strategie schmälert allerdings die Marge. Seit einigen Jahren erhöhen deshalb einige Telekomunternehmen die Abopreise nach dem Vertragsabschluss schrittweise wieder. Prozentual am meisten aufgeschlagen hat bisher Salt: Wer beispielsweise Anfang 2023 das Abo «Swiss Max» abschloss, zahlte 23.95 Franken. Heute sind es 27.95 Franken (16.7% mehr); Salt hat den Preis in drei Schritten erhöht (siehe Tabelle 1). Auch Lebara (+12.8%), Yallo (+12.5%), Sunrise (+9.3%) und Wingo (+8%) fallen durch Preiserhöhungen auf. Nicht alle machen jedoch bei diesem Trend mit: Aldi Mobile, Coop Mobile, Digital Republic, Galaxus Mobile, GoMo, iWay, Lidl Connect, Mucho Mobile, Post Mobile, Quickline, SAK, Spusu, Swype und TalkTalk haben die Preise im Untersuchungszeitraum nicht erhöht. Aus der Reihe tanzt der Anbieter Teleboy: 2023 kostete das Abo «Swiss» 25 Franken, heute nur noch 12.90 Franken. Für den Vergleich berücksichtigt wurden Abos mit unbegrenzter Telefonie, SMS und Internetnutzung in der Schweiz (Stand 27. August 2026).

Treue zahlt sich nicht aus

Langjährige Kunden zahlen oft mehr als Neukunden, da diese mit Vergünstigungen umworben werden: 2023 war beispielsweise das Abo «Giga» von Migros Mobile zu einem befristeten Aktionspreis von 29.50 Franken erhältlich. Nach Ablauf der Frist und einer Preiserhöhung kostet es heute 60 Franken. Wer neu zu Migros Mobile wechselt, kann für 25.95 Fr. das Abo «Swiss Max» abschliessen. Es kostet weniger als die Hälfte von «Giga» und bietet mehr Leistung. Auch bei Sunrise, Yallo, Lebara und Wingo fahren Neukund:innen oft deutlich günstiger als Bestandeskunden (siehe letzte Spalte in Tabelle 1).  

Preisentwicklungen für Neu- und Bestandeskunden bei Handy-Abos

© Dschungelkompass

Angebote regelmässig vergleichen

«Bei einem Neuabschluss bekommt man oft das attraktivere Abo. Doch der Preis steigt bei einigen Anbietern nach dem Abschluss durch Preisaufschläge oder dem Wegfall von befristeten Rabatten. Daher lohnt es sich, regelmässig die Angebote zu vergleichen und wenn möglich auf ein günstigeres Abo zu wechseln», sagt Oliver Zadori, Gründer des Vergleichsportals dschungelkompass.ch.

Nicht alle wollen aber regelmässig den Anbieter wechseln. In diesem Fall sollte man verhandeln. «Neue Kunden gewinnen ist teuer. Die Telekomanbieter gewähren deshalb den bestehenden Kund:en auf Anfrage oft einen Rabatt, wenn sie sie damit halten können», sagt André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft beim Konsumentenschutz.

Kündigung bei Preiserhöhungen

Preiserhöhungen sind oft eine gute Gelegenheit, die Angebote der anderen Anbieter zu prüfen. «Wer wechseln will, kann die Kündigung des alten Vertrages durch den neuen Anbieter erledigen lassen. Seine bisherige Handy-Nummer kann man problemlos mitnehmen», sagt Zadori.

Da Preiserhöhungen eine einseitige Abänderung des Vertrages bedeuten, besteht für die Kunden grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses wurde bei den in Tabelle 1 erwähnten Preiserhöhungen auch gewährt.

Salt, Sunrise und Swisscom sehen in ihren AGB vor, kein Kündigungsrecht einzuräumen, wenn die Preiserhöhung aufgrund der Teuerung erfolgt. Der Konsumentenschutz hat gegen diese Bestimmung in den AGB von Sunrise geklagt und erstinstanzlich recht bekommen. Das Telekomunternehmen hat das Urteil des Bezirksgerichts Zürich angefochten. Deshalb ist es noch nicht rechtskräftig.

Preiserhöhungen während der Mindestvertragsdauer

Telekomunternehmen vereinbaren mit ihren Neukunden teilweise eine Mindestvertragsdauer von 12 oder 24 Monaten. Der Konsumentenschutz vertritt den Standpunkt, dass während dieser Frist die Abo-Preise nicht erhöht werden dürfen: «Bei Verträgen mit einer Mindestvertragsdauer ist eine Preiserhöhung aus unserer Sicht unzulässig, auch wenn dies in den AGB vorgesehen ist. Denn es ist davon auszugehen, dass die Kundschaft sich nur wegen den besonders attraktiven Konditionen überhaupt auf eine längere Vertragslaufzeit eingelassen hat», sagt Bähler.

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