«Lex Netflix»
Investitionen in das Schweizer Filmschaffen steigen 2025 um 25 Prozent
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die im Filmgesetz verankerte Investitionspflicht für Unternehmen mit Fernseh- und Abrufdiensten. Sie müssen mindestens 4 Prozent ihrer in der Schweiz erzielten Bruttoumsätze in das Schweizer Filmschaffen investieren. Die Auswertung des Bundesamts für Kultur (BAK) für das Jahr 2025 zeigt, dass die Investitionen gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent zugenommen haben.
Kommentare